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Die richtige Zahnpasta für Kinder
Ab dem Durchbruch des ersten Milchzahns bis zum Beginn des Zahnwechsels oder bis längstens zum sechsten Geburtstag empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) für die Kleinsten Kinderzahnpasta. Für die Großen gibt es Erwachsenenzahnpasta.
Neu auf dem Markt ist die sogenannte Juniorzahnpasta für Sechs- bis etwa Zwölfjährige. Sie schmeckt milder und bietet mit ihrem höheren Fluoridgehalt für die durchbrechenden Zähne von Kindern ab dem sechsten Geburtstag optimalen Kariesschutz.
Unterschied von Kinder- und Juniorzahnpaste
Doch Vorsicht: Die Verpackungen von Kinder- und Juniorzahnpasten sehen sich oft sehr ähnlich. Auch die spezielle Mundpflege für den Junior ab sechs wird oft in einem kindlichen Design angeboten und daher schnell verwechselt. Da die Fluoridkonzentrationen unterschiedlich sind, kann der schnelle Griff ins Regal Folgen für die Zahngesundheit für Kinder unter sechs Jahren haben. Bei Kinderzahnpasta ist der Fluoridgehalt nur ungefähr die Hälfte bis ein Drittel so hoch wie bei der Juniorzahnpasta, nämlich höchstens 500 ppm Fluorid.
Die DGZMK empfiehlt eine höchstens erbsengroße Menge einmal täglich, ab dem zweiten Lebensjahr zweimal täglich. Zuviel Fluorid kann später eine Zahnfluorose an den bleibenden Zähnen verursachen. Das sind weißliche bis braune Flecken am Zahn, die meist nur ein kosmetisches Problem darstellen. Unter Berücksichtigung eines verschluckten Fluoridanteils von durchschnittlich 0,18 bis 0,30 mg ist bei zweimaliger Anwendung einer Zahnpasta mit 500 ppm Fluorid ein solches Fluoroserisiko auszuschließen.
Sobald der erste bleibende Backenzahn hinter den letzten Milchzähnen (etwa im sechsten Lebensjahr) durchbricht, ist es aber wichtig, eine Zahnpasta mit höherer Fluoridkonzentration zu verwenden. Da der Zahnschmelz noch nicht voll ausgehärtet ist, besteht ein besonders hohes Karies-Risiko. Sowohl Junior- als auch Erwachsenenzahnpasten bieten mit einer Fluoridkonzentration von maximal 1.500 ppm den benötigten Kariesschutz. (Quelle: pgk)
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